Alle 3 bis 4 Jahre prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger alle Feuerstätten, Schornsteine und Abgasanlagen in Ihrem Gebäude. Dabei wird sichergestellt, dass die Anlagen sicher und vorschriftsmäßig betrieben werden. Im Zuge dessen werden Rechtsvorschriften der ThürBO, ThürFeuVO, ThürKÜO, 1. BImSchV und des GEG beachtet und alle entsprechenden Bescheinigungen erstellt.